- Anstößer
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Ạn|stö|ßer, der; -s, - (schweiz.):[Grundstücks]nachbar, Anlieger.* * *
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Anstößer — Unter Anstößer wird im Sprachgebrauch ein Anrainer, Anlieger, Anwohner aber auch teilweise ein Hausgenosse, Nachbar oder einfach auch Mitmensch verstanden. Nach Adelung[1] bedeutet Anstoßen, Anstösser (Anstoßung, anstoßen, anstößet, stößt,… … Deutsch Wikipedia
Anstößer — Ạn|stö|ßer (schweizerisch für Anlieger, Anrainer) … Die deutsche Rechtschreibung
Anstößerin — Ạn|stö|ße|rin, die; , nen: w. Form zu ↑ Anstößer. * * * Ạn|stö|ße|rin, die; , nen (schweiz.): w. Form zu ↑Anstößer … Universal-Lexikon
Anrainer — ↑ Anrainerin Anlieger, Anliegerin, Anwohner, Anwohnerin, [Grundstücks]nachbar, [Grundstücks]nachbarin; (schweiz.): Anstößer, Anstößerin. * * * Anrainer,der:⇨Anlieger AnrainerAnlieger,Anwohner,Nachbar,Grundstücksnachbar,Bewohner,Einwohner;schweiz … Das Wörterbuch der Synonyme
Anwohner — ↑ Anwohnerin Anlieger, Anliegerin, [Grundstücks]nachbar, [Grundstücks]nachbarin; (schweiz.): Anstößer, Anstößerin; (landsch.): Angrenzer, Angrenzerin. * * * Anwohner,der:⇨Anlieger AnwohnerAnlieger,Nachbar,Anrainer;schweiz.:Anstößer … Das Wörterbuch der Synonyme
Nachbar — ↑ Nachbarin a) Anwohner, Anwohnerin, Grundstücksnachbar, Grundstücksnachbarin, Hausnachbar, Hausnachbarin, Nachbarsfrau, Umwohner, Umwohnerin; (schweiz.): Anstößer, Anstößerin; (bes. südd., österr.): Anrainer, Anrainerin; (landsch.): Angrenzer,… … Das Wörterbuch der Synonyme
Anlieger — Zusatzzeichen 1020–1030 – Anlieger frei Das Wort Anlieger wird meist im deutschen juristischen Bereich (Straßen und Wegerecht, Wasserrecht) verwendet, um Personen – bezogen auf einen bestimmten Ort oder ein bestimmtes Gebiet – mit über… … Deutsch Wikipedia
Anrainer — Maßgeblich für den Begriff des Anrainers ist die gemeinsame Grenze, der Rain. In Deutschland wird meist der Ausdruck Anlieger verwendet, in der Schweiz und Liechtenstein auch Anstößer. Anrainer sind beispielsweise die Bewohner oder Besitzer… … Deutsch Wikipedia
Hinterlieger — Ein Hinterlieger ist ein Grundstückseigentümer oder ähnlich Berechtigter, dessen Grundstück nicht – wie das eines Anliegers – direkt an einem Weg oder Wasserweg liegt, sondern nur indirekt erreichbar ist. Entsprechend finden sich Regelungen im… … Deutsch Wikipedia
Nachbar — Unter Nachbarn (von „nahe“ und „Bauer“) versteht man primär die in den angrenzenden oder nächstgelegenen Gebäuden bzw. Wohnungen wohnenden Personen. Es können auch juristische Personen sein, z. B. Betriebe oder Büro Abteilungen. In… … Deutsch Wikipedia